Die computerkompatible Stenografie

Heidrun Seyring

Das computerunterstützte Stenografiesystem bietet die Möglichkeit, das gesprochene Wort mithilfe einer elektronischen Stenografiermaschine zu erfassen und dieses Stenogramm entweder nachträglich oder unmittelbar während der Aufnahme vom Computer in die langschriftliche Fassung übertragen zu lassen.

 

Mithilfe der computerunterstützten Stenografie lassen sich Simultanmitschriften erstellen. Diese können sofort ausgedruckt, als Datei versandt oder auf Bildschirmen und Projektionsflächen zum Mitlesen dargeboten werden.

 

Sowohl vom Lernaufwand als auch vom Aufgabengebiet her kann man die Tätigkeit eines Realtime-Reporters mit der Tätigkeit eines Simultandolmetschers vergleichen. Der „Schriftdolmetscher“ muss das Gesagte gedanklich aufnehmen und es in Sekundenschnelle in das umfangreiche stenografische Vokabular umsetzen.

 

Niemand wird von einem Simultandolmetscher eine bis ins Detail ausgefeilte Übersetzung erwarten. Ebenso wenig ist eine Simultanmitschrift einem stilistisch und redaktionell bearbeiteten amtlichen Protokoll gleichzusetzen. Die Simultanmitschriften dienen aber u. a. als Grundlage für die Erarbeitung amtlicher Protokolle.

 

Die für die Übertragung erforderliche deutsche Wörterbuchdatei, die unbegrenzt erweiterbar ist, umfasst momentan ca. 520 000 Einträge.

 

In den USA, in Großbritannien, Frankreich, Italien und anderen Ländern gibt es für die elektronische Stenografie bereits einen riesigen Anwendungsbereich. Dort arbeiten Zehntausende von Maschinenstenografen für Gerichte, Presseorgane, Fernsehstationen, Parlamente, Wirtschaftsunternehmen, Banken, Versicherungen, Internetprovider und andere Nutzer.

 

Die Live-Untertitelung von Fernsehsendungen zum Zwecke der Integration hörbehinderter Menschen wird vor allem in Großbritannien und in den USA seit Jahren praktiziert.

 

Derzeit gibt es neun deutsche Stenografen, die die computerkompatible Stenografie beherrschen. Sie sind vornehmlich auf den parlamentarischen Bereich spezialisiert; zwei von ihnen sind zudem regelmäßig für große Wirtschaftsunternehmen, für Presseorgane, den Deutschen Schwerhörigenbund und für Anwaltskanzleien tätig.